Ladelösungen für Unternehmen

Ab sofort können sich Unternehmen einen Zuschuss für Ihre Ladeinfrastruktur sichern. Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt bis zu einer maximalen Förderhöhe von 45.000 Euro pro Standort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 45.000 Euro pro Standort
  • Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

VORAUSSETZUNG für die Förderung ist der Betrieb der Ladestation mit erneuerbaren Energien – zum Beispiel mit einem E-Drive-Tarif von Lünestrom oder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Gefördert wird:

  • Der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestationen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Konditionen

  • Die Ladestationen müssen mit Ökostrom betrieben werden.
  • Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900 Euro.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
  • Gibt es an der Ladestation mehrere Ladepunkte, beträgt der Zuschuss pro Ladepunkt bis zu 900 Euro - vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
  • Die Installation der Ladestationen muss innerhalb von 6 Monaten nach Zusage der Förderung erfolgen.

Ladestrom von Lünestrom

Lünestrom fördert den Ausbau der E-Mobilität mit einem Sondertarif für E-Fahrzeuge. Mit diesem laden Sie Fahrzeuge ca. 25% günstiger als über den Standard-Stromtarif und erhalten zu 100% ok-power+ zertifizierten Ökostrom. Damit profitieren Sie von einer wirklich grünen und besonders günstigen Alternative zum herkömmlichen Autofahren.

Nützliche Informationen

Ist der Ökostrom von Lünestrom für die Beantragung der KfW-Förderung für Ladestationen förderfähig?

Ja, mit den E-Drive-Tarifen von Lünestrom beziehen Sie 100 % zertifizierten Ökostrom aus Windkraft.

Sind alle Ladestationen förderfähig?

Nein. Die Ladestationen müssen vorgegebene Kriterien erfüllen und werden ausschließlich von der KfW-Bank freigegeben. Eine Liste der möglichen Ladestationen finden Sie hier.

Muss ich schon vor Antragstellung mit Ökostrom versorgt werden?

Entscheidend hierfür ist das frühstmögliche Kündigungsdatum im bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung für die beantragte Förderung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.

Quelle & weiterführende Informationen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/

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