KfW-Förderung für Ladestationen/ Wallboxen für Elektroautos


Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur staatlichen Förderung von Ladestationen durch die KfW im Überblick:

  • Zuschuss von 900,00 € pro Ladestation/Wallbox (die Gesamtkosten müssen mind. 900,00 € betragen)
  • Für ausschließlich privat genutzte Stellplätze & Garagen von Wohngebäuden (entsprechend der Förderrichtlinien)

VORAUSSETZUNG für die Förderung ist der Betrieb der Ladestation mit erneuerbaren Energien – zum Beispiel mit einem E-Drive-Tarif von Lünestrom oder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die ausschließlich privat zugänglich sind. Gefördert werden folgende Kosten:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (mit 11kW Ladeleistung) und intelligenter Steuerung. Ladestationen mit einer Ladeleistung >11kW werden ebenfalls gefördert, wenn die Ladeleistung auf 11kW begrenzt wird.
  • Kosten aller Installationsarbeiten, Einbau und Anschluss der Ladestationen
  • Kosten eines Energiemanagementsystems zur Steuerung der Ladestation

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Private Eigentümer
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vermieter von Wohneigentum

Ablauf des Förderantrags:

  • Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Kauf der Ladestation gestellt und bewilligt werden)
  • Identität nachweisen & Ladestation kaufen und installieren lassen
  • Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und Zuschuss erhalten

Nützliche Informationen

Ist der Ökostrom von Lünestrom für die Beantragung der KfW-Förderung für Ladestationen förderfähig?

Ja, mit den E-Drive-Tarifen von Lünestrom beziehen Sie 100 % zertifizierten Ökostrom aus Windkraft.

Sind alle Ladestationen förderfähig?

Nein. Die Ladestationen müssen vorgegebene Kriterien erfüllen und werden ausschließlich von der KfW-Bank freigegeben. Eine Liste der möglichen Ladestationen finden Sie hier.

Muss ich schon vor Antragstellung mit Ökostrom versorgt werden?

Entscheidend hierfür ist das frühstmögliche Kündigungsdatum im bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung für die beantragte Förderung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.

Was muss der Montage, dem Einbau und der Installation der Wallbox beachtet werden?

An der Installation durch einen kompetenten Fachmann führt kein Weg vorbei, denn die Wallbox muss geltenden Vorschriften entsprechend montiert werden. So muss die private Ladestation laut VDE-Norm über eine Fehler- strom-Schutzeinrichtung mit maximalem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA verfügen.

Die Montage muss der DIN VDE 0100-722 Norm entsprechen und für den Schadensfall in einer Bescheinigung für die Versicherung dokumentiert sein.

Zudem muss der Fachmann bei der Installation auf den richtigen Querschnitt des Ladekabels achten und dieses entsprechend dem Montageort wählen. Des Weiteren wird ein eigener Stromkreis mit Leitungsschutzschalter benötigt und es muss, soweit nicht in der Wallbox verbaut, ein für die Ladestation geeigneter FI-Schutzschalter einbezogen werden.

Quelle & weiterführende Informationen

https://www.kfw.de

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