KfW-Förderung für Ladestationen/ Wallboxen für Elektroautos
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Forderung von Ladestationen durch die KfW im Überblick:
- Zuschuss von 900,00 € pro Ladestation/Wallbox (die Gesamtkosten müssen mind. 900,00 € betragen)
- Für ausschließlich privat genutzte Stellplätze & Garagen von Wohngebäuden (entsprechend der Förderrichtlinien)
VORAUSSETZUNG für die Förderung ist der Betrieb der Ladestation mit erneuerbaren Energien – zum Beispiel mit einem E-Drive-Tarif von Lünestrom oder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die ausschließlich privat zugänglich sind. Gefördert werden folgende Kosten:
Nützliche Informationen
Ja, mit den E-Drive-Tarifen von Lünestrom beziehen Sie 100 % zertifizierten Ökostrom aus Windkraft.
Nein. Die Ladestationen müssen vorgegebene Kriterien erfüllen und werden ausschließlich von der KfW-Bank freigegeben. Eine Liste der möglichen Ladestationen finden Sie hier.
Entscheidend hierfür ist das frühstmögliche Kündigungsdatum im bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung für die beantragte Förderung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.