Dezember-Soforthilfe Gas
Mit der Dezember-Soforthilfe wird die Gas-Abschlagszahlung im Dezember für die Verbraucher*innen komplett ausgesetzt und durch eine staatliche Gutschrift ersetzt.
Privatkundinnen und -kunden von Lünestrom sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil (mit Ausnahme von Kundinnen und Kunden, die das Gas zur gewerblichen Erzeugung von Strom oder Wärme nutzen) brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an Sie weitergeben.
Für den Dezember wird durch Lünestrom kein Lastschrifteinzug erfolgen. Sollten Sie im Dezember per Überweisung trotzdem eine Abschlagszahlung leisten, wird diese von uns in der Jahresendabrechnung verrechnet. Alternativ können Sie diese auch formlos zurückfordern.
Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Gutschrift bzw. Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat.
Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs, dem Bruttoarbeitspreis und 1/12 des Bruttogrundpreises vom 1. Dezember. Sollten Sie nicht für den kompletten Dezember Gas von uns beziehen, berechnen wir Ihren Gutschriftsbetrag anteilig anhand der Liefertage.
Der Gutschriftsbetrag wird separat in Ihrer nächsten Verbrauchsrechnung ausgewiesen und wie jede Abschlagszahlung mit Ihrem Verbrauch verrechnet. Wenn Sie die exakte Höhe Ihrer Gutschrift bereits jetzt erfahren möchten oder eine andere Frage dazu haben, kontaktieren Sie uns gerne.