EEG-Umlage entfällt ab dem 01.07.2022
Diese Ersparnis geben wir 1:1 an unsere Kund*innen weiter
Durch die Abschaffung der EEG-Umlage verringert sich der Arbeitspreis für unseren Ökostrom ab dem 1. Juli um 3,72 ct pro kWh (4,43 ct pro kWh inkl. Mehrwertsteuer).
Eine Verrechnung erfolgt jeweils über die jährliche Verbrauchsabrechnung – heißt, dass sich die aktuellen Abschläge nicht verringern und eine eventuelle Rückzahlung aufgrund der geringeren Gesamtkosten zum Ende des Vertragsjahres erfolgt. Einen Zählerstand zum 01. Juli benötigen wir dazu nicht. Die Abgrenzung erfolgt automatisch durch vorgegebene statistische Methoden.
Kund*innen, die dennoch eine Anpassung ihrer Abschlagszahlungen aufgrund des geringeren Arbeitspreises wünschen, können sich gerne im Kundenservice melden und eine entsprechende Anpassung veranlassen.
Telefon: 04131 8722-755
E-Mail: service@lünestrom.de