Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

Die von der Bundesregierung im August beschlossene Erhebung einer Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Ct/kWh ab dem 1. Oktober wurde gekippt.

Wir haben unsere Kund*innen im August postalisch über die aufgrund der neuen Umlagen angepassten Abschlagszahlungen für Erdgas ab Oktober informiert. Leider war es uns nicht möglich, die Abschläge um die abgeschaffte Gasbeschaffungsumlage zu reduzieren, da die Entscheidung diesbezüglich sehr kurzfristig vor dem 1. Oktober fiel.

Die Gasbeschaffungsumlage wurde also für den Oktober von uns berechnet, muss aber natürlich nicht bezahlt werden und wird in der Jahresabrechnung nicht auftauchen.

Entsprechend um die Gasbeschaffungsumlage reduzierte Abschläge werden von uns automatisch zum 1. November umgesetzt.

Wir informieren unsere Kund*innen auch, sobald wir die aufgrund der hohen Beschaffungskosten gestiegenen Abschläge aufgrund der geplanten Gaspreisbremse wieder senken können. Wir gehen davon aus, dass eine Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur Preissenkung seitens der Politik bis Ende Oktober erfolgt.

Eine Entlastung erfolgt auch über die beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2022 und wird von uns 1:1 an unsere Kund*innen weitergegeben.

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