CO2-Bepreisung – Darum wird fossile Energie 2021 teurer
Mit dem Ziel Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung bereits 2019 die Bepreisung fossiler Brennstoffe wie Erdgas beschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt nun die staatliche CO2-Bepreisung, die mit 25 Euro pro Tonne CO2 startet und jährlich erhöht wird.
Wie wird die CO2-Abgabe erhoben?
Als Energieversorger sind wir verpflichtet, sogenannte CO2-Zertifikate (Emissionszertifikate) für das an unsere Kund*innen gelieferte Erdgas zu erwerben. Die Preise für diese Zertifikate sind gesetzlich fixiert. Bei der CO2-Bepreisung handelt es sich demzufolge um die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten.
Kein Anbieter bzw. Energieversorger ist von der CO2-Abgabe ausgeschlossen, das heißt, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verursachten Belastungen sind für alle Versorger gleich.
Wie hoch sind die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, welche durch das von uns gelieferte Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als sogenanntes Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energieversorger kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:
2021: 25 € pro Tonne CO2.
Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
2022: 30 € pro Tonne CO2
2023: 35 € pro Tonne CO2
2024: 45 € pro Tonne CO2
2025: 55 € pro Tonne CO2
Was bedeutet das konkret für die Kund*innen von Lünestrom?
Wir passen unsere Tarife für klimaneutrales Erdgas gemäß der gesetzlich festgelegten CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021 an. Unsere Kund*innen informieren wir Mitte November schriftlich über die Preisanpassung und die angepassten Abschlagszahlungen.
Die Anpassung (+0,595 Cent) bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 12.000 kWh / Jahr (100-qm-Wohnung) eine Mehrbelastung von circa 71,00 Euro im Jahr.
Lünestrom liefert klimaneutrales Erdgas – warum wird die CO2-Abgabe trotzdem fällig?
Mit dem Bezug von klimaneutralem Erdgas leisten unsere Kund*innen bereits einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Alle Emissionen, die beim Verbrauch entstehen, werden durch TÜV-zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
Die CO2-Bepreisung erfolgt unabhängig von der von Lünestrom vorgenommenen Klimaneutralstellung. Erdgas als fossiler Energieträger setzt bei der Verbrennung CO2 frei und fällt damit automatisch in die neue Bepreisung fossiler Brennstoffe.
Was macht die Bundesregierung mit den Einnahmen?
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionszertifikate werden vom Staat in klimaschonende Maßnahmen, hauptsächlich die Förderung erneuerbarer Energieerzeugung, investiert.
Zur Entlastung der Bürger*innen hat die Politik die EEG-Umlage gesenkt, was sich positiv auf den Strompreis auswirkt. Zudem sind u.a. eine Anhebung der Pendlerpauschale und die Erhöhung des Wohngeldes geplant.
Haben Sie Rückfragen zur CO2-Bepreisung? Bitte wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter*innen im Kundenservice.
Telefon: 04131 8722-755
E-Mail: service@lünestrom.de